1.1. Einleitung
octi design | Martin Grunert erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen octi design | Martin Grunert und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen anwendbar, sohin B2B.
1.2. Gültige Fassung
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von octi design | Martin Grunert schriftlich bestätigt werden.
1.3. AGB des Kunden
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die AGB des Kunden widerspricht octi design | Martin Grunert ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch octi design | Martin Grunert bedarf es nicht.
1.4. Änderungen
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5. Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6. Verbindlichkeit
Die Angebote von octi design | Martin Grunert sind freibleibend und unverbindlich.
Hat der potenzielle Kunde octi design | Martin Grunert vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt octi design | Martin Grunert dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt die nachstehende Regelung:
3.1. Pitching-Vertrag
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch octi design | Martin Grunert treten der potenzielle Kunde und octi design | Martin Grunert in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2. Vorleistung für Konzepterarbeitung
Der potenzielle Kunde erkennt an, dass octi design | Martin Grunert bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensiv Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3. Urheberrecht
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung octi design | Martin Grunert ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4. Ideenschutz
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5. Verwertungsverbot außerhalb des Hauptvertrages
Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von octi design | Martin Grunert im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6. Präsentation und Abrechnung von Ideen
Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von octi design | Martin Grunert Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies octi design | Martin Grunert binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die ein zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.4.1. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch octi design | Martin Grunert, sowie dem allfälligen Briefungsprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch octi design | Martin Grunert. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von octi design | Martin Grunert.
4.2. Überprüfen von Leistungen durch den Kunden
Alle Leistungen von octi design | Martin Grunert (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen der Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden bestätigt.
4.3. Nötige Informationen und Unterlagen
Der Kunde wird octi design | Martin Grunert zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von octi design | Martin Grunert wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4. Urheber-, Marken-/ Kennzeichenrechte
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzechenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. octi design | Martin Grunert haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wird octi design | Martin Grunert wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde octi design | Martin Grunert schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, octi design | Martin Grunert bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt octi design | Martin Grunert hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5.1. Beauftragung Dritter
octi design | Martin Grunert ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungshilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2. Qualifikationen Dritter
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. octi design | Martin Grunert wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche Qualifikation verfügt.
5.3. Eintritt von Verpflichtungen
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.6.1. Geltung von Terminen
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von octi design | Martin Grunert schriftlich zu bestätigen.
6.2. Verzögerung bei unvorhersehbaren Ereignissen
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von octi design | Martin Grunert aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und octi design | Martin Grunert berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Verzug
Befindet sich octi design | Martin Grunert in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er octi design | Martin Grunert schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.7.1. Vorzeitige Auflösung durch octi design | Martin Grunert
octi design | Martin Grunert ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor der Leistung von octi design | Martin Grunert eine taugliche Sicherheit leistet.
7.2. Vorzeitige Auflösung durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn octi design | Martin Grunert fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.8.1. Anspruch
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von octi design | Martin Grunert für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. octi design | Martin Grunert ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von mindestens 10.000 €, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist octi design | Martin Grunert berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2. Mehrwertsteuerregelung
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. Eine Umsatzsteuer fällt auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht an. octi design | Martin Grunert behält sich aber vor, bei Überschreitung der Kleinunternehmergrenze, die Umsatzsteuer nachzuverrechnen. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat octi design | Martin Grunert für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3. Gesonderte Abrechnung
Alle Leistungen von octi design | Martin Grunert, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von octi design | Martin Grunert erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge von octi design | Martin Grunert sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von octi design | Martin Grunert schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird octi design | Martin Grunert den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis zu 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5. Abbruch oder Änderungen des Vertrags durch den Kunden
Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von octi design | Martin Grunert – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er octi design | Martin Grunert die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von octi design | Martin Grunert begründet ist, hat der Kunde octi design | Martin Grunert darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist octi design | Martin Grunert bezüglich allfälliger Ansprühe Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von octi design | Martin Grunert, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgeltes erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich octi design | Martin Grunert zurückzustellen.9.1. Fälligkeit
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von octi design | Martin Grunert gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung es Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von octi design | Martin Grunert.
9.2. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmensgeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, octi design | Martin Grunert die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest 20,- € je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3. Sofortige Fälligstellung
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann octi design | Martin Grunert sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4. Zurückbehaltungsrecht
Weiters ist octi design | Martin Grunert nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5. Vereinbarung von Ratenzahlung
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich octi design | Martin Grunert für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6. Forderungen des Kunden
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von octi design | Martin Grunert aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von octi design | Martin Grunert schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.10.1. Eigentumsrechte octi design | Martin Grunert
Alle Leistungen von octi design | Martin Grunert, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von octi design | Martin Grunert und können von octi design | Martin Grunert jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von octi design | Martin Grunert jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von octi design | Martin Grunert setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von octi design | Martin Grunert dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von octi design | Martin Grunert, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2. Änderungen von Leistungen octi design | Martin Grunert
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen octi design | Martin Grunert, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von octi design | Martin Grunert und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannter „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. octi design | Martin Grunert ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. Das heißt ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.3. Nutzung von Leistungen
Für die Nutzung von Leistungen von octi design | Martin Grunert, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von octi design | Martin Grunert erforderlich. Dafür steht octi design | Martin Grunert und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Nutzung von Leistungen nach Ablauf des Vertrages
Für die Nutzung von Leistungen von octi design | Martin Grunert bzw. von Werbemitteln, für die octi design | Martin Grunert konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von octi design | Martin Grunert notwendig.
10.5. Staffelung der Vergütung
Für Nutzung gemäß Abs. 4 steht octi design | Martin Grunert im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
10.6. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet octi design | Martin Grunert für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.11.1. Hinweis auf den Urheber auf Werbemitteln/-maßnahmen
octi design | Martin Grunert ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf v und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. Referenzhinweis
octi design | Martin Grunert ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).12.1. Meldepflicht von Mängeln
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch octi design | Martin Grunert, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2. Verbesserung oder Austausch nach Mängelrüge
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch octi design | Martin Grunert zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde octi design | Martin Grunert alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. octi design | Martin Grunert ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für octi design | Martin Grunert mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften(körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3. Rechtliche Prüfung
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. octi design | Martin Grunert ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. octi design | Martin Grunert haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber octi design | Martin Grunert gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung /Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.13.1. Fahrlässigkeit
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von octi design | Martin Grunert und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von octi design | Martin Grunert ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.
13.2. Haftung von octi design | Martin Grunert
Jegliche Haftung von octi design | Martin Grunert für Ansprüche, die auf Grund der von octi design | Martin Grunert erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn octi design | Martin Grunert ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet octi design | Martin Grunert nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat octi design | Martin Grunert diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3. Verfall von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von octi design | Martin Grunert. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.15.1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von octi design | Martin Grunert. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald octi design | Martin Grunert die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt die BH St. Johann im Pongau, für alle sich zwischen octi design | Martin Grunert und dem Kunden ergebenen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz von octi design | Martin Grunert sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist octi design | Martin Grunert berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.16.1. Geschlechtsspezifische Anrede
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
16.2. Schriftgebot
Dem Schriftgebot ist einer E-Mail gleichzusetzen.
16.3. Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern dies nicht gesondert/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das BGStG durchzuführen.17.1. Allgemeines
Mangels Vereinbarung beinhalten alle Angebote von Webseiten einen Entwurf und bis zu 2 Überarbeitungsschleifen.
17.2. Prüfung eines Entwurfes
Der Auftraggeber bekommt Zugang zu einem Entwurf der Webseite mit den vereinbarten Seitenvorlagen. Dieser hat dann bis zu 7 Tage Zeit das 1. Feedback schriftlich abzugeben.
17.3. Änderungswunsch außerhalb des Angebotes
Falls ein Änderungswunsch den Rahmen des Angebotes übersteigt, der Wunsch von octi design | Martin Grunert selbst nicht umsetzbar ist oder dieser nach Ermessen von octi design | Martin Grunert nicht sinnvoll ist, wird der Auftraggeber darüber informiert. Dieser kann dann entscheiden, ob er diesen trotzdem haben will oder nicht. octi design | Martin Grunert setzt dann die Änderungswünsche in vereinbarter Frist um. Im Anschluss hat der Auftraggeber erneut die Möglichkeit sein Feedback innerhalb von 7 Tagen abzugeben. Das Feedback wird im Anschluss wieder eingearbeitet und alle restlichen und offenen Punkte von octi design | Martin Grunert fertiggestellt.
17.4. Verrechnung nach 2. Änderungsschleife
Falls der Auftraggeber nach Einarbeitung der 2. Änderungsschleife noch immer Wünsche offen hat, werden diese extra verrechnet.
17.5. Verrechnung bei Änderungswünschen
Wenn Teile der Webseite (z.B. Farben, Schriften, Logo, Bilder, etc.) vom Auftraggeber abgenommen wurden (das OK wurde bereits erteilt), und sich im Nachhinein die Meinung des Auftraggebers ändert, können dadurch entstehende Mehrkosten bzw. erneute Änderungen nach Ermessen von octi design | Martin Grunert zusätzlich verrechnet werden.
17.6. Verrechnung von zusatzaufwänden
Zusatzaufwände werden, falls nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand (79,- Euro zzgl. USt, pro Stunde) abgerechnet. Falls im Angebot ein anderer Stundensatz vereinbart wurde, dann gilt dieser.18.1. Haftung
octi design | Martin Grunert übernimmt keine Haftung für das nicht funktionieren der Website (z.B. Funktionen, Kompatibilitätsprobleme von Plug-Ins, Templates, Ladefehler, Seitenhacking etc.). octi design | Martin Grunert haftet auch nicht für den daraus entstandenen Schaden (z.B. Verdienstentgang). octi design | Martin Grunert hat Probleme auf der Webseite nur zu beheben, sofern diese im Rahmen des Vertrages vereinbart wurden. octi design | Martin Grunert behebt diese in angemessener Frist. Für die Behebung von nicht vereinbarten Leistungen, gebührt octi design | Martin Grunert das entsprechende Entgelt, welches entweder im Vorfeld bekannt gegeben wurde oder welches nach Zeitaufwand mit dem dementsprechenden Stundensatz abgerechnet wird.